top of page
  • Facebook
  • Instagram

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und dem Ausbildungsstall Gerdes.

 

Hierunter fällt insbesondere die Inanspruchnahme der Hengste, der Tiefgefriersperma-Versand (TG-Versand), als auch der zu unterzeichnende Besamungsvertrag.


Die Decksaison beginnt am 15.03.25. Die Verweigerung der Mehrfachabgabe von stark nachgefragtem Samen behält sich die Besamungsstation vor.

Die entsprechenden Informationen zur Deckmeldung (insbesondere die Verbandsmitgliedsnummer sowie Stuten-Lebensnummer) müssen bis spätestens 1.10.25 auf der Besamungsstation vorliegen, damit eine Online-Deckmeldung für die entsprechende Bedeckung vorgenommen werden kann. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Deckmeldung nur bei vollständigem Ausgleich aller angefallenen Kosten (Deckgeld, Transportkosten etc.) erfolgen kann.

Mit der ersten Samenbestellung hat die Unterzeichnung des Besamungsvertrages zu erfolgen. 

Der Samenversand per Nachtexpress ist von Mo-Sa möglich. Daraus resultiert eine Zustellung des Samens von Di-So. Die Zustellung erfolgt jeweils am Folgetag der Bestellung bis spätestens 8.00 Uhr morgens. Der Samenversand per Nachtexpress an Sonn- und Feiertagen ist nicht durchführbar. Beim Versand von Samen fallen zusätzliche Versandkosten an. Sämtliche Transportkosten für den Samenversand gehen zu Lasten des Stutenbesitzers. 

Die Gefahr der Verschlechterung und des Unterganges des Samens geht mit der Übergabe desselben an den Kunden selbst, an eine von ihm autorisierte Person respektive an die von dem Kunden gewünschte Transportperson über. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen. Reklamationen sind umgehend am Folgetag bei der Deckstation anzugeben, andernfalls wird der Transport in Rechnung gestellt.

Bitte beachten Sie unsere neuen Zahlungsmodalitäten! 
Bei Bonfilio 
Mit der ersten Samenbestellung ist die vollständige Zahlung fällig. Die Besamungstaxe gilt für die gesamte Decksaison und ist nicht rabattierbar. Sollte die Besamungstaxe nicht umgehend bezahlt werden wird kein weiterer Samen versendet. Bei Sofortzahlung (vor Abholung des Samens) gewähren wir einen Sofortrabatt von 100 €. Sofern ein tierärztlicher Nichtträchtigkeitsnachweis durch den Kunden der Besamungsstation vorgelegt wurde, bieten wir dem Züchter 50% Deckgeldermäßigung für das darauffolgende Jahr an. 

 

Bei  Double Delight- Goldrausch WE - Golden Gin - Gründleinshofs Diamonds Heart - Vivantino W
Mit der ersten Samenbestellung ist die vollständige Zahlung fällig. Die Besamungstaxe gilt für die gesamte Decksaison und ist nicht rabattierbar. Sollte die Besamungstaxe nicht umgehend bezahlt werden wird kein weiterer Samen versendet. Sofern ein tierärztlicher Nichtträchtigkeitsnachweis durch den Kunden der Besamungsstation vorgelegt wurde, bieten wir dem Züchter 50% Deckgeldermäßigung für das darauffolgende Jahr an. 


Sollte ein Hengst z.B. aufgrund von Turniereinsatz, Krankheit, starker Frequentierung usw. kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, bietet der Ausbildungsstall  Gerdes – wenn vorhanden – an, TG-Samen einzusetzen, oder auf Wunsch des Kunden einen anderen Hengst der Station zu nutzen. In diesem Fall wird dann nur das Deckgeld des tatsächlich in Anspruch genommenen Hengstes in Rechnung gestellt bzw. eingezogen. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht in einem solchen Fall nicht. Bei stark frequentierten Hengsten behält sich Ausbildungsstall Gerdes vor, lediglich zwei Mal Samen pro Rosse/Stute abzugeben.

Die Unterstellung von Gaststuten, auch mit Fohlen, erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Eigentümers derselben. Der Tagessatz für die Unterstellung einer Gaststute beträgt 15,00 € für eine Gaststute mit Fohlen 18,00 € . Sobald die tierärztliche Feststellung einer erfolgreichen Besamung oder Trächtigkeit vorliegt, erhöht sich der Tagessatz auf 30,00 €, für eine Gaststute mit Fohlen auf 36,00 €. Bei Unterstellung erklärt sich der Eigentümer damit einverstanden, dass ein Tierarzt in seinem Namen und auf seine Kosten, durch den Ausbildungsstall Gerdes veranlasst, hinzugezogen wird, sofern es Ausbildungsstall Gerdes für notwendig und zweckdienlich hält. Die gynäkologische Untersuchung der zu besamenden Stuten erfolgt durch den Stationstierarzt und wird auch durch diesen gesondert in Rechnung gestellt. Der Stationstierarzt ist nicht Erfüllungsgehilfe der Besamungsstation.

Unternehmer müssen der Besamungsstation offensichtliche Mängel des gelieferten Samens unverzüglich ab Empfang der Ware anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.

Bei Verbrauchern behält sich die Besamungsstation das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behält sich die Besamungsstation das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

 

Die Besamungsstation haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Personenschäden betroffen sind, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung der Besamungsstation oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Er gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Besamungsstation oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

Sondervereinbarungen gelten zwischen der Besamungsstation und dem Kunden nur, wenn diese schriftlich fixiert sind. Für alle Rechte und Pflichten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis kommt ausschließlich und ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Regelungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980) zur Anwendung.

 

Gerichtsstand: Ist der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann die Besamungsstation den Kunden an dem für die Besamungsstation zuständigen Gericht (Oldenburg) verklagen. Die Besamungsstation selbst kann von diesen Kunden nur an dem für die Besamungsstation zuständigen Gericht (Oldenburg) verklagt werden.

 

 

 

Bankverbindung 
Bonfilio - Double Delight- Goldrausch WE - Golden Gin
Gründleinshof Diamonds Heart - Vivantino W

Kontoinhaber: Ausbildungsstall Gerdes
Bahnweg 6
27801 Dötlingen


IBAN:   DE 93 2806 6214 3604 1424 00 
BIC:     GENODEF1WDH  

bottom of page